Satzung der PariVital Familien- und Erwachsenenbildung

§ 1 Name und Sitz

1 Die Weiterbildungseinrichtung führt den Namen PariVital, Familien- und Erwachsenenbildung. Träger ist die PariSozial, gemeinnützige Gesellschaft für paritätische Sozialdienste mbH in den Kreisen Minden-Lübbecke und Herford.

2 Der Sitz der Weiterbildungseinrichtung ist Lübbecke. Das Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr. Die rechtliche Vertretung erfolgt durch die Trägergesellschaft. Die Finanzverwaltung erfolgt durch die Weiterbildungseinrichtung unter Aufsicht der Trägergesellschaft. Ansonsten wird die Weiterbildungseinrichtung durch das Leitungsteam vertreten.

§ 2 Träger und Weiterbildungseinrichtung

1 Die Weiterbildungseinrichtung arbeitet im Rahmen des Gesellschaftsvertrags des Trägers und der mit diesem vereinbarten Grundsätze. Anträge der Bildungseinrichtung können durch den Träger nur begründet abgelehnt werden. Falls die Weiterbildungseinrichtung weiterhin einen als abschlägig beschiedenen Antrag verfolgt, kann sie den Aufsichtsrat einschalten.

2 Die PariSozial, gemeinnützige Gesellschaft für paritätische Sozialdienste mbH in den Kreisen Minden-Lübbecke und Herford, legt als Träger der Bildungseinrichtung PariVital, Familien- und Erwachsenenbildung zusammen mit dem Leitungsteam folgende Grundsätze für die Arbeit der Bildungseinrichtung fest.

§3 Grundsätze

1 Die Weiterbildungseinrichtung ist parteipolitisch und konfessionell unabhängig.

2 Die Weiterbildungseinrichtung verfolgt ausschließlich gemeinnützige Ziele.

3 Die Weiterbildungseinrichtung ist allen interessierten Bürger*innen zugänglich.

4 Die Weiterbildungseinrichtung geht Kooperationen mit anderen, ähnlich gerichteten Bildungseinrichtungen sowie schulischen und außerschulischen Einrichtungen der Jugend- und Erwachsenenbildung ein.

§ 4 Zweck

Die Bildungseinrichtung hat entsprechend der Satzung der Trägergesellschaft die Aufgabe, Weiterbildungsangebote zur Stärkung des Selbsthilfegedankens und zum Abbau von Vorurteilen und Barrieren gegenüber gesellschaftlichen Randgruppen durchzuführen. Andere Angebote fördern die Entwicklung der persönlichen Kompetenzen des Menschen, um ihm neue Möglichkeiten zur Gestaltung des Lebens, in Bezug auf Gesundheit, Familie und gesellschaftliche Teilhabe zu eröffnen. Die Angebote der Familienbildung haben insbesondere die Aufgabe, Eltern Kompetenz für den Prozess der Erziehung zu vermitteln.

Angebote der beruflichen Bildung verfolgen weiter den Zweck, Mitarbeiter*innen, insbesondere in sozialen Arbeitsfeldern für die sich verändernden beruflichen Anforderungen zu qualifizieren.

§5 Rechtsgrundlagen

Rechtsgrundlagen der Weiterbildungseinrichtung sind der Gesellschaftervertrag des Trägers sowie die Satzung der Weiterbildungseinrichtung und das Weiterbildungs-gesetz des Landes NRW.

§6 Leitungsteam

1 Das Leitungsteam ist für die Arbeit der Weiterbildungseinrichtung verantwortlich. Die Leitungen sind Vorgesetze aller sonstigen Mitarbeiter*innen.

§7 Mitwirkung der nebenberuflichen Mitarbeiter*innen

1 Die nebenamtlich pädagogischen Mitarbeiter*innen der PariVital Familien- und Erwachsenenbildung sind im Rahmen der Ihnen zugewiesenen Aufgaben für die ordnungsgemäße Planung und Durchführung der Veranstaltungen verantwortlich.

2 Den nebenamtlich pädagogischen Mitarbeiter*innen der PariVital Familien- und Erwachsenenbildung wird die Möglichkeit der Mitwirkung gegeben. Die Leitungen laden die nebenamtlichen pädagogischen Mitarbeiter, soweit sie Kurse leiten, einmal pro Jahr zu einer Versammlung ein, zum Zweck des gegenseitigen Austauschs von Informationen und Trends, der Beratung über die inhaltliche und qualitative Entwicklung des Kursangebots.

§8 Teilnehmer*innen

1 Den Teilnehmer*innen wird über Teilnehmer*innenbefragungen und andere Formen der Rückmeldung, die Möglichkeit gegeben, an der Gestaltung der Programminhalte mitzuwirken.

Lübbecke, 09.06.2022