Ermäßigung bei Angeboten der Erwachsenenbildung:
Empfänger*innen von BAFöG, Arbeitslosengeld I und II erhalten bei Vorlage eines entsprechenden Nachweises eine Ermäßigung in Höhe von 20 % der Kursgebühr.
Ermäßigung bei Familienbildungsangeboten:
Falls das Land NRW wieder zusätzliche Finanzmittel zur Verfügung stellt, können wir in begrenztem Umfang Gebührenermäßigungen
für Familien in finanziellen Problemsituationen zur Verfügung stellen (maximal 23,- € pro Kurs). Berechtigt sind u.a.:
Sie können den Antrag downloaden, ausfüllen und uns zuschicken.
Ermäßigung bei Angeboten für Kinder und Jugendliche:
Für Lernförderung oder Teilhabe am sozialen Leben können Kinder und Jugendliche mit derm Bildungs- und Teilhabepaket finanzielle Unterstützung erhalten. Wir füllen Ihnen gerne ein Antragsformular aus, dass Sie bei dem örtlichen Sozialamt einreichen können.
Bei Fragen können Sie uns gerne ansprechen!