Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGBs) der PariVital Familien- und Erwachsenenbildung (Stand 05.03.2025)

Der Gesellschaftsvertrag der PariSozial – gemeinnützige Gesellschaft für paritätische Sozialdienste mbH in den Kreisen Minden-Lübbecke und Herford als Träger der Bildungswerke, die Satzung der Bildungswerke sowie das Weiterbildungsgesetz (WbG) des Landes NRW und der § 16 des KJHG im Falle der Familienbildung bilden die Grundlagen für die Arbeit der Bildungseinrichtungen. Eingesehen werden können diese unter folgenden Websites:

www.parivital.de/satzung

https://www.gesetze-im-internet.de/kjhg

https://recht.nrw.de/lmi/owa/br_text_anzeigen?v_id=10000000000000000068

§ 1 Geltungsbereich

Die folgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen regeln das Verhältnis zwischen Teilnehmer*innen und uns, dem Bildungswerk, über die Teilnahme an Veranstaltungen und der PariVital Familien- und Erwachsenenbildung. Zusätzlich können für einzelne Angebote besondere Bedingungen maßgeblich sein, die in der jeweiligen Veranstaltungsankündigung ausgewiesen sind.

§ 2 Teilnahme

        1. Die Teilnahme an Veranstaltungen des Bildungswerkes steht allen Interessent*innen offen.

         2. In besonderen Fällen können Zugangs-, Tätigkeits- oder Leistungsvoraussetzungen vorgeschrieben sein.

§ 3 Anmeldung

       1.    Für Seminare und Kurse ist eine schriftliche Anmeldung erforderlich. Nur die schriftliche Anmeldung ist   

               Entscheidungsgrundlage für die Durchführung von Veranstaltungen.

       2.     Anmeldebestätigungen werden nach Einbuchung der Anmeldung ausschließlich per E-Mail versendet.

       3.     Mit der Anmeldung werden die Allgemeinen Geschäftsbedingungen anerkannt. Veranstaltungen, für die

              keine Anmeldung erforderlich ist, sind gesondert gekennzeichnet.

      4.      Es besteht von Seiten der Teilnehmer*innen kein Anspruch auf eine bestimmte Seminarleitung.

§ 4 Beginn und Dauer

Beginn und Dauer der Veranstaltungen und die Unterrichtsorte werden auf der Homepage und in den jeweiligen Einzelausschreibungen veröffentlicht.

§ 5 Seminar- und Kursinhalte/Änderungsvorbehalt

  1. Der Inhalt und die Durchführung des Seminars/Kurses richten sich nach dem jeweiligen Seminar‑/Kursprogramm, das insoweit Bestandteil des Vertrages wird.

§ 6 Teilnahmekosten

  1. Mit der Anmeldung verpflichten sich die Teilnehmer*innen zur Zahlung der Kursgebühren und ggf. Kosten für Unterkunft und Verpflegung.
  2. Die Gebühren werden in der Regel per Bankeinzug erhoben oder per Rechnung/Überweisung. Die Verpflichtung zur Zahlung der vollen Teilnahmekosten besteht auch dann, wenn die Veranstaltung nur teilweise besucht wird.

§ 7 Nichtdurchführung, Rücktritt, Kündigung und Abbruch der Veranstaltung

  1. Liegen für eine Veranstaltung nicht genügend Anmeldungen vor oder ist es nicht möglich ein Seminar programmgemäß durchzuführen, so kann eine Veranstaltung abgesagt werden.
  2. Bei einer Absage von Veranstaltungen unsererseits werden an das Bildungswerk bereits geleistete Zahlungen voll erstattet.
  3.  Ein Rücktritt der Teilnehmer*innen von der Anmeldung muss in Textform, ohne Nennung von Gründen, per E-Mail oder auf postalischem Weg, beim Bildungswerk erfolgen.
  4.  Im Falle des Rücktritts von einer eintägigen Veranstaltung, einem Seminar oder einem Kurs werden folgende Gebühren erhoben:
  5. bis 14 Tage vor Beginn der Veranstaltung/des Seminars/des Kurses sind keine Gebühren mit der Stornierung verbunden;
  6. bis 7 Tage vor Beginn werden 50% der Teilnahmegebühren in Rechnung gestellt;
  7. bei Rücktritt in den letzten 7 Tagen vor Beginn ist die volle Teilnahmegebühr fällig.
  8. Für Bildungsurlaube und mehrtägigen Fortbildungen gelten gesonderte Rücktrittsfristen: Rücktritt: Bis 12 Wochen vor Seminarbeginn fällt eine Gebühr von 50 Euro an, danach ist die volle Teilnahmegebühr zu entrichten, wenn keine Ersatzperson gestellt wird.
  9. Für alle Kursformen und Angebote gilt, dass eine Erstattung der Kursgebühr bei einer Abmeldung nach den in Ziffer 4 und Ziffer 5 genannten Fristen nur möglich ist,

wenn eine Ersatzperson gestellt wird.

       Rückerstattung der Gebühr.

§ 8 Datenschutz

Die Erhebung, Speicherung und Verarbeitung personenbezogener Daten der Teilnehmenden findet ausschließlich gemäß der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO), Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) und ggf. weiteren gesetzlichen Vorschriften, wie unter anderem dem Digitale Dienste Gesetz (DDG) und dem Telekommunikation-Telemedien-Datenschutzgesetz (TDDDG) statt.  

Sofern Sie ein Kundenkonto anlegen, werden die bei der Registrierung erhobenen persönlichen Daten. Ihre personenbezogenen Daten, wie Vorname, Name, Straße, Nummer, PLZ, Ort, sind zur Durchführung vorvertraglicher Maßnahmen und zur Vertragserfüllung (Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO) erforderlich. Ohne die Angaben kann kein Vertrag geschlossen werden. Für die Abfrage der Kontaktdaten (Telefon-Nr., E-Mail) liegt unser berechtigtes Interesse Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO) vor, damit wir Sie bei Veranstaltungsänderungen unmittelbar kontaktieren können. Liegen uns diese Daten nicht vor, können wir Sie ggf. nicht rechtzeitig über mögliche Änderungen informieren.  

Sämtliche von Ihnen bereitgestellten Daten werden elektronisch erfasst, verarbeitet und gespeichert. Die Daten sind für die Veranstaltungsdurchführung und -abwicklung in Datenbanken und Anwendungen gespeichert. Zugriff haben lediglich die in den Prozess involvierten Mitarbeiter*innen und unsere IT-Abteilung. Die Nichtangabe von freiwilligen Daten hat keine Auswirkungen.

Unsere Veranstaltungen werden öffentlich gefördert. Für die Inanspruchnahme der Förderung ist die Erhebung von Daten über Teilnehmendenlisten mit Pflichtangaben für die fördernde Stelle notwendig. Diese Teilnehmendenlisten müssen für die Auszahlung der Zuschüsse an die öffentliche Stelle, z. B. den Regierungsbezirk, weitergeleitet werden.

Eine Löschung der Daten erfolgt unter Berücksichtigung der aktuell gesetzlichen Aufbewahrungsfristen, nach Ablauf der Frist stets zu Anfang des Folgejahres.

Hat der/die Teilnehmende der Verwendung der jeweiligen Bestands- und Kontaktdaten für die Zusendung von aktuellen Informationen zu Veranstaltungen der PariVital zugestimmt, bleiben diese Daten im Verteiler. Diese Einwilligung kann jederzeit per E-Mail an parivital@parisozial-mlh.de widerrufen werden.

§ 9 Haftung

  1. Das Bildungswerk haftet nicht auf Schadensersatz. Hiervon ausgenommen sind Schadensersatzansprüche der Teilnehmer*innen aus der Verletzung des Lebens, des Körpers, der Gesundheit oder aus der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten) sowie die Haftung für sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Bildungswerk, seiner gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen. Wesentliche Vertragspflichten sind solche, deren Erfüllung zur Erreichung des Ziels des Vertrags notwendig ist.
  2. Bei einer Verletzung wesentlicher Vertragspflichten haftet das Bildungswerk nur auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden, wenn dieser einfach fahrlässig verursacht wurde, es sei denn, es handelt sich um Schadensersatzansprüche von Teilnehmer*innen aus einer Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit
  3. Die Einschränkungen der Ziffern 1 und 2 gelten auch zugunsten der gesetzlichen Vertreter und Erfüllungsgehilfen des Bildungswerks, wenn Ansprüche direkt gegen diese geltend gemacht werden.
  4. Die sie auch den Ziffern 1 und 2 ergebenden Haftungsbeschränkungen gelten nicht, soweit das Bildungswerk den Mangel arglistig verschwiegen oder eine besondere Garantie übernommen hat. Das gleiche gilt, soweit das Bildungswert und Teilnehmer*innen eine besondere Vereinbarung über das Seminar getroffen haben.

§ 10 Sonstiges

  1. Nebenabreden bedürfen der Schriftform.
  2. Die Veranstaltungen des Bildungswerks finden an unterschiedlichen Veranstaltungsorten statt. Die Hausordnung der jeweiligen Veranstaltungsstätte ist zu beachten.

§ 11 Erfüllungsort

Für sämtliche Ansprüche aus dem Vertrag ist Erfüllungsort der Veranstaltungsort.

§12 Gerichtsstand

Sofern es sich bei den Teilnehmer*innen um einen Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder um ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen handelt, ist Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus Vertragsverhältnissen zwischen den Teilnehmer*innen und dem Bildungswerk der Sitz des Bildungswerks. Das Bildungswerk ist jedoch auch berechtigt, Klage am allgemeinen Gerichtsstand der Teilnehmer*innen zu erheben. Vorrangige gesetzliche Vorschriften, insbesondere zu ausschließlichen Zuständigkeiten bleiben unberührt.

§ 13 Salvatorische Klausel

Sollten einzelne Bestimmungen dieser „Allgemeinen Geschäftsbedingungen“ ganz oder teilweise unwirksam sein, so bleibt die Gültigkeit der übrigen Klauseln unberührt. Die ganz oder teilweise ungültige Bestimmung soll durch eine Regelung ersetzt werden, die dem Sinn und Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt.

PariVital Familien- und Erwachsenenbildung, Lübbecke, 05.03.2025